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Vergütung

Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt ist mit Kosten verbunden. Diese sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.  

 

Ich arbeite mit allen namhaften Rechtschutzversicherern in Deutschland zusammen. Sie haben das Recht, Ihren Anwalt frei zu wählen. Bei meiner Beauftragung entstehen in diesem Fall bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung keine Kosten für Sie.

Falls Sie nicht rechtsschutzversichert sind und eine Kündigung erhalten haben oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben sollen, lohnt sich in vielen Fällen dennoch meine Beauftragung. Die bei einer professionellen Beratung zu erreichenden Abfindungen bzw. sonstigen Vorteile wiegen diese Kosten häufig um ein Vielfaches auf. Im Einzelfall ist auch die Vereinbarung eines Erfolgshonorars möglich. Kosten für mein Tätigwerden fallen dann nur im Erfolgsfall an.

 

Rufen Sie mich für eine kostenlose kurze Ersteinschätzung an, damit wir alles weitere besprechen können.