Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einem vom Arbeitgeber ausgesprochenen Handyverbot am Arbeitsplatz.
Ein Verbot der Nutzung privater Mobilfunktelefone und mobiler IT-Geräte während der Arbeitszeit im Betriebsraum stellt keine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit i.S.v. § 87Abs. 1 Nr. 1 BetrVG dar. Es betrifft keine Frage der Ordnung des Betriebs.
Hessisches LAG, Beschl. v.16.07.2020- 5 TaBV 178/19
Mein Hinweis:
Das hessische Landesarbeitsgericht hat festgestellt, dass ein Handyverbot während der Arbeitszeit nicht der Mitbestimmung des Betriebsrates Bedarf. Grund hierfür ist, dass die Handynutzung am Arbeitsplatz unmittelbare Auswirkungen auf das Arbeitsverhalten selbst hat. Klar ist aber auch, ein Handyverbot während der Pausenzeiten wäre mitbestimmungspflichtig.
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