Darf ich meinen Hund mit ins Büro bringen?
Nach der Rechtssprechung gibt es leider kein generelles Recht, den Hund mit zur Arbeit zu nehmen. Vielmehr muss ein Arbeitnehmer, der seinen Hund mit ins Büro nehmen möchte, vorher die Erlaubnis seines Arbeitgebers einholen. Der Arbeitgeber muss dann unter Ausübung billigen Ermessens entscheiden, ob er dem Mitarbeiter das Mitbringen des Hundes erlauben möchte. Dabei sind alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.04.2021 9 AZR 343/20
Mein Hinweis:
Welche Interessen auf Seiten des Arbeitgebers und auf Seiten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind orientiert sich wie gesagt am Einzelfall. Aber folgende Interessen dürften regelmäßig abzuwägen sein. Auf Seiten des Arbeitgebers vor allem das Interesse, dass der Arbeitnehmer ungestört seine Arbeit verrichten kann, ohne durch die Versorgung des Hundes abgelenkt zu sein. Außerdem muss der Arbeitgeber den Schutz anderer Arbeitnehmer berücksichtigen. Hier mag es andere Mitarbeiter geben, die Angst vor Hunden haben oder sogar unter einer Allergie auf Hundehaare leiden. Eine weitere Rolle kann Publikumsverkehr spielen. Auf Seiten des Arbeitnehmers sind die Möglichkeiten, den Hund in Betreuung zu geben und die sonstigen positiven Aspekte, die für das Mitbringen des Hundes sprechen, zu berücksichtigen.