Kündigung eines Schwerbehinderten ohne Zustimmung kann teuer werden
Der Verstoß des Arbeitgebers gegen Vorschriften, wonach die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts bedarf, kann die widerlegbare Vermutung iSv. § 22 AGG begründen, dass die Benachteiligung, die der schwerbehinderte Mensch erfahren hat, wegen der Schwerbehinderung erfolgte. Dies hat dann einen Entschädigungsanspruch zur Folge.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 02.06.2022 Az.: 8 AZR 191/21
Mein Hinweis:
Die Vorschriften, die im Zusammenhang mit schwerbehinderten Menschen zu beachten sind, haben sich in den letzten Jahren ausgeweitet. Eine ohne Zustimmung des Integrationsamtes ausgesprochene Kündigung war schon immer rechtswidrig. Der Arbeitnehmer musste aber innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht erheben, um seine Rechte zu wahren. Daran hat sich nichts geändert. Zusätzlich besteht jetzt aber die Möglichkeit Entschädigungsansprüche geltend zu machen.
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